Der Tag der Witwe

Vor acht Jahren (2010) hat die UN Generalversammlung beschlossen, den 23. Juni zum Tag der Witwe zu benennen. Dieser allgemein auch als International Widows Day bekannte Tag verwundert vielleicht hierzulande.

Leider ist es aber so, dass in vielen Teilen der Welt die hinterbliebenen Frauen keine Rechte haben.
Die Frauen wissen größtenteils noch nicht einmal von ihren Rechten, da sie nicht lesen können. Und die Frauen, die um ihr Recht wissen, trauen sich nicht, dafür zu kämpfen. Eben weil sie dann nicht akzeptiert werden. Oder weil ihre Kinder dann nicht akzeptiert werden. - Sofern sie  bereits Kinder haben.

Selbst hier in Deutschland hat der Begriff der Witwe einen Beigeschmack. "Sie ist verwitwet" - dieser Ausspruch hinter vorgehaltener Hand! Dabei fühlt es sich beinahe so an, als wenn die hinterbliebene Frau etwas dafür könne, dass ihr Mann gestorben sei.

Und schaut man sich die Gesetzgebung zum Thema Witwenrente an, wird es auch nicht besser:

Seit 2002 muss beispielsweise die Ehe ein Jahr Bestand haben, um einen Anspruch auf Witwenrente zu begründen.
Es heißt, dass nicht allein oder vorwiegend der Aspekt der Versorgung der Grund für die Eheschließung sein soll.

Doch, wie will man das begründen, wenn der Ehepartner aufgrund schwerer Krankheit vor Ablauf des Jahres stirbt?

Wenn ein Paar mehr als 10 Jahre glücklich zusammenlebt und während einer schweren Krankheit heiratet, so kann man doch nicht allein auf die Versorgung des überlebenden Ehepartners abstellen! Da will man füreinander da sein, dem anderen Halt geben. Immer wieder stoßen bei mir solche Urteile, die dabei auf eine Versorgungsehe abstellen, auf Unverständnis und Unglauben.

Begründet könnte der Aspekt der Versorgung allenfalls sein, wenn sich das Paar kennenlernt und heiratet während die Diagnose bekannt ist. Und womöglich selbst die Beziehung bei Eintreten des Todes kürzer als ein Jahr ist. Da könnte ich verstehen, dass hier auf eine Versorgungsehe abgestellt wird.

Ich finde, hier muss noch einmal ganz klar geregelt werden, dass der Staat aus Kostenersparnisgründen Rentenansprüche aus langjährigen Beziehungen nicht ins "Renten-Aus" stellen darf. Es ist schon schlimm, dass ein Selbstmord hier ausgeklammert wird. Da darf ich gar nicht anfangen, darüber nachzudenken. Es mutet fast an, dass sich beispielsweise ein an Krebs erkrankter Mensch eher selbst in den Tod stürzen sollte. - Dann jedenfalls ist die hinterbliebene Person abgesichert. Das würde dann aber wieder für eine Versorgungsehe sprechen.
Und wie sieht es aus, wenn vorher bekannt ist, dass die Person suizidgefährdet war?
Kann ich dann darauf abstellen, dass der Selbstmord ein plötzlicher, unvorhergesehener Tod war? Oder ist der Aspekt der Versorgungsehe begründet, da er aufgrund seiner psychischen Erkrankung verstorben ist?

Fragen über Fragen. Aber das Gefühl, das eine verwitwete Person hat, die jahrelang mit ihrem Partner zusammengelebt und Höhen und Tiefen erlebt hat, ist vernichtend bei einem abschlägigen Urteil, das hier auf eine Versorgungsehe abstellt, wenn diese Ehe unter einem Jahr Bestand hat, obwohl die Beziehung bereits Jahre andauerte.
Das kann nicht Sinn und Zweck dieser Gesetzgebung sein.

Das "Ja, ich will" ist ein: ich will mich um Dich kümmern. Wechselseitig!!

Wenn wir so modern sind, und auch ohne Trauschein zusammenleben dürfen, Kinder haben dürfen, dann sollte auch hier ein Blick darauf geworfen werden, wie lange das Paar schon gemeinschaftlich zusammenlebt und gemeinsam den Alltag bestreitet. Gemeinsam wirtschaftet.

Niemand möchte in seinen Rechten beschnitten werden. Doch solch eine Beschneidung findet mit einer Fehlinterpretation dieses Gesetzes meiner Meinung nach statt.


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